FAQ
Status
Was ist der Service Civique?
Die deutschen Freiwilligen sind wie die französischen bei der Agence du Service Civique angemeldet. Der Freiwilligendienst der Deutschen wird als nationaler französischer Service Civique betrachtet, bei den französischen Freiwilligen handelt es sich um einen internationalen Service Civique. Der Freiwillige erhält dadurch auch einen Ausweis als Freiwilliger des Service Civique.
Ist der Service Civique ein Arbeitsplatz?
Nein, der Dienst im Service Civique ist nicht einer bezahlten Arbeitsstelle gleichgestellt. Das Handel der Freiwilligen ersetzt nicht die Arbeit von Berufstätigen sondern ergänzt sie.
Wie lange arbeite ich wöchentlich?
Im Rahmen des Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes der Alternativen beträgt die wöchentliche Präsenszeit in der Einsatzstelle 30 Stunden pro Woche, die auf maximal 5 Tage verteilt werden. Eventuelle Überstunden müssen durch zusätzlichen Urlaubsanspruch ausgeglichen werden.
Kann ich gleichzeitig als Erwerbstätiger und im Service Civique arbeiten?
Ja, es ist möglich seine Aufgabeim Service Civique zu erfüllen und anderswo angestellt zu sein. Allerdings entspricht die Zeit des Freiwilligendienstes einem Vollzeiteinsatz. Solange das eingehalten wird ist es nicht verboten, eine andere Tätigkeit auszuüben.
Wie steht es mit Urlaub während meines Freiwilligendienstes?
Der Freiwillige hat einen Anspruch auf zwei Urlaubstage pro abgeleisteten Monat (kumulierbar) plus 2 zusätzlichen Tagen für die Berufswahl (Vorstellungsgespräche, Universitätsbesuche, usw)
Wie steht es mit dem Arbeitslosengeld?
Durch Ableisten des Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes erlangt der Freiwillige weder in Deutschland, noch in Frankreich Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wenn er bereits vor seinem Freiwilligendienst Arbeitslosengeld in Deutschland bezogen hat, ist die Fortzahlung währenddessen eingestellt. Nach Beendigung des Dienstes muss sich der Freiwillige erneut bei der Agentur für Arbeit melden, um seine neue Situation zu erklären.
Wie steht es mit dem Arbeitslosengeld?
Durch Ableisten des Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes erlangt der Freiwillige weder in Deutschland, noch in Frankreich Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wenn er bereits vor seinem Freiwilligendienst Arbeitslosengeld in Deutschland bezogen hat, ist die Fortzahlung währenddessen eingestellt. Nach Beendigung des Dienstes muss sich der Freiwillige erneut bei der Agentur für Arbeit melden, um seine neue Situation zu erklären.
Aufwandsentschädigung
Während der Dauer ihres gesamten Freiwilligendienstes, vom 1. September bis zum Ende des Vertrags, erhalten die deutschen Freiwilligen eine monatliche Aufwandsentschädigung von der Agence du Service Civique, die Agence de Services et de Paiement (ASP).
Diese beträgt 504,98 € und wird Dir direkt auf ein französisches Bankkonto überwiesen.
Die Einrichtung kann ihrem Freiwilligen entweder eine Unterkunft zur Verfügung stellen oder zusätzlich einen Wohnungszuschuss von 115 € ausbezahlen.
ACHTUNG!
Sollte der Freiwillige ein Unterbringungsangebot der Einsatzstelle ablehnen, ist die Einsatzstelle nicht dazu verpflichtet, dem Freiwilligen den Wohnungszuschuss zu gewährleisten.
Du brauchst Dich darum noch nicht zu kümmern, eine Kontoeröffnung in Frankreich nicht sehr schwierig ist und wir während des Seminars darüber sprechen werden.
Du kannst schon mal beginnen folgende Dokument zusammenzustellen.
Fortzahlung des Kindergeldes?
Da es sich um einen französischen Service Civique handelt, kann es sein, dass die Eltern der Freiwilligen keinen Anspruch auf die Fortzahlung des Kindergeldes haben. Dies hängt von der jeweiligen Familienkasse ab. Die Familienkasse benötigt dafür eine Bescheinigung über das Ableisten eines Freiwilligendienstes. Hier kann der Vertrag einge-reicht werden oder (falls der Vertrag noch nicht vorliegt) eine Bescheinigung, die gegebenen-falls beim l’Autre pépinière nachgefragt werden kann.
Krankheit und Unfall
Im Falle von Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall zahlt die Agence du Service Civique den Freiwilligen weiterhin die Aufwandsentschädigung aus.
Einzahlung in die Rentenkasse
Während der Gesamtdauer ihres Freiwilligendienstes zahlen die Freiwilligen im Rahmen ihrer Rentenversicherung Beiträge in die französische Rentenkasse Sécurité sociale ein.
Nach Beendigung des Freiwilligendienstes können diese Beiträge auf die deutsche Rentenversicherung übertragen werden.
Let’s meet!
Wenn du Fragen hast, kannst du dich jederzeit an uns wenden!
Wir freuen uns auf deine Bewerbung!